Dutzende Passanten und Radfahrer erkunden die neugestaltete Mariahilferstraße.

Begegnungszone, Fußgängerzone und Wohnstraße

Schild_Begegnungszone

Begegnungszone

Alle Verkehrsteilnehmenden, Zu-Fuß-Gehende, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs sind in der Begegnungszone gleichberechtigt. Damit das funktioniert lautet das Motto: Rücksicht nehmen!

Begegnungszonen sind, neben Tempo 30 – Zonen, Fußgängerzonen und Wohnstraßen eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Die Dominanz des Fahr-Verkehrs wird eingeschränkt, der öffentliche Raum wird ruhiger und lebenswerter. Die in der Wiener Mariahilfer Straße geschaffene Begegnungszone ist die erste in Wien.

Respektvolles Miteinander

Im Vordergrund des Verkehrskonzepts „Begegnungszone“ stehen das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme. Alle Verkehrsteilnehmenden, Zu-Fuß-Gehende, mit dem Rad oder mit dem Auto-Fahrende sind in der Begegnungszone gleichberechtigt. Voraussetzung für das Funktionieren der Begegnungszone sind die Sensibilisierung der verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für die jeweiligen Bedürfnisse und der gegenseitige Respekt.

Regeln in der Begegnungszone

Gekennzeichnet ist die Begegnungszone durch Verkehrszeichen am Anfang und am Ende. So sind ihre Grenzen für alle klar ersichtlich. Innerhalb der Begegnungszone gibt es keine Verkehrszeichen. Dadurch müssen die Verkehrsteilnehmenden stärker aufeinander Rücksicht nehmen. Unfälle aus Unachtsamkeit werden dadurch reduziert.

Besonders wichtig ist, dass alle Verkehrsteilnehmenden achtsam sind. Alle bewegen sich  aufmerksam durch den Verkehr, um weder sich, noch andere zu gefährden.
Für Rad- und Autofahrende gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Zu-Fuß-Gehende dürfen überall die Straße benutzen, ohne jedoch den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern.

Weiterführende Informationen:
wien.gv.at – Begegnungszonen – Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Straßenverkehrsordnung – Novelle zur Begegnungszone

Fußgängerzone

Fußgaengerzone

In der Fußgängerzone haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Die Zufahrt von Kraftfahrzeugen kann erlaubt sein, beispielsweise für Ladetätigkeiten. Dies ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Fahrzeuge der Feuerwehr, Rettung oder auch des Straßendienstes und der Müllabfuhr dürfen in der Fußgängerzone fahren. Hier gilt: seien Sie achtsam und behindern Sie den Kfz-Verkehr nicht mutwillig.
In Wien sind mehr als 40 Fußgängerzonen für den Radverkehr geöffnet. In diesen dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt.

Wohnstraße

wohnstraße

Auf Wohnstraßen ist das Gehen und Spielen auf der Straße erlaubt. Rollschuhfahren in Längsrichtung und Radfahren, auch nebeneinander, sind erlaubt. Der Kfz-Verkehr ist grundsätzlich verboten, ausgenommen: Fahrzeuge der Feuerwehr, des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie Zu- und Abfahrt. Diese müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen die Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden nicht gefährden.