Umfrage zu gemischten Verkehrsflächen für Fuß- und Radverkehr

Seit 31. März 2013 ist es möglich, dass Radwege aus der Benützungspflicht ausgenommen werden.

Das bedeutet, dass diese Radwege nicht mehr benützt werden müssen, sondern benützt werden können. Vor allem gemischte Rad-Geh-Wege werden entlastet, wenn schnelle Radfahrer die Fahrbahn benutzen dürfen. So werden Gefahren und Konflikte vermieden.

Die Mobilitätsagentur Wien GmbH lädt alle Zu-Fuß-Gehenden ein, sich in die Diskussion um die Benützungspflicht von Radwegen einzubringen. Mit einer Umfrage zu gemischten Verkehrsflächen sollen Vorschläge für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr gesammelt werden.

Welche Wegstrecken in Wien sollten von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen werden? Senden Sie uns Ihren Beitrag an gehen@mobilitätsagentur.at oder melden Sie sich telefonisch unter: +43 1 4000-49900.

Bisher haben wir über 100 Nennungen registriert. Dabei wurde am häufigstens eine generelle Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht gefordert. Nicht überraschend wurde auch die Aufhebung der Benützung des Ringradweges sehr häufig genannt.

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5 Kommentare

HagenA sagte am 09.06.2014, 13:07:
Schade um die Millionen welche für Radwege ausgegeben werden. Die Radfahrer fahren Wo- und Wie-sie wollen. Selbst wenn Radwege am Fahrbahnrand vorgesehen sind, wird in die falsche Richtung gefahren. Naja und fahren am Gehsteig oder im Hof sowieso! (wobei die Farbe der Radwege egal ist ob sie Rot oder Grün oder ganz einfach Grau sind)
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Stephan sagte am 05.01.2015, 15:57:
So wie ich das verstanden habe sollen die gemischten Rad-und Fußwege als nicht benützungspflichtig deklariert werden. Diese gemischten Wege sind meiner Meinung nach ohnehin keine Radwege, sondern lediglich für die Statistik installiert worden: Einfach die Tafel am Gehsteig austauschen und der 1,50m (Hausnummer) breite Gehsteig wird zum Radweg für die Statistik... Ein gemischter Rad und Fußweg sollte NIEMALS für Radfahrer benutzungspflichtig sein und wenn überhaupt nur in Ausnahmefällen bzw. Situationen mit geringen Radfahrerverkehr eingesetzt werden.
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Harald Frassine sagte am 28.04.2015, 14:35:
1.) Welche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt eigentlich auf einem Fuß-Rad-Weg? 2.) Bitte dort, wo ein Fuß-Rad-Weg in eine andere Verkehrsfläche mündet, die dort geltenden Regeln (z.B. Einbahn, Wohnstraße, Vorrangstraße etc.) kennzeichnen! (Z.B. kann einE aus der Goldschlagstraße stadteinwärts die Pelzgasse überquerendeR RadfahrerIn nicht wissen, dass plötzlich von 50 auf 4km/h abzubremsen ist.)
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Maria Grundner sagte am 29.04.2015, 15:23:
Auf Geh- und Radwegen muss gegenseitig Rücksicht genommen werden. Für Radfahrende gelten folgende Tipps: + Halten Sie beim Vorbeifahren an Personen ausreichend Abstand und reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit. + Fahren Sie hinter Fußgängerinnen und Fußgängern vorbei, anstatt vor ihnen den Weg zu kreuzen. + Geben Sie ein „Danke-Zeichen“ selbst wenn Ihnen der Vorrang zusteht. + Verwenden Sie die Klingel sparsam und vor allem als Vorankündigung. + Geben Sie Vorrang, besonders gegenüber Schwächeren. + Verzeihen Sie Anderen Fehler, Fehler sind menschlich. + Nehmen Sie Rücksicht, fahren Sie bremsbereit. Wenn nichts anders verordnet, gilt nach der österreichischen Straßenverkehrsordnung immer der Rechtsvorrang. Beim Verlassen der Radverkehrsanlage hat der Radfahrer Nachrang. (Was auch für das Verlassen einer Wohnstraße gilt.) Weiters zum Thema Geschwindigkeit: + Der Radfahrer muss sich nicht geregelten Radfahrerüberfahrten mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h annähern. + In Wohnstraßen und Fuzo (soweit Radfahrende ausgenommen sind) gilt Schrittgeschwindigkeit. + In Begegnungszonen ist die verordnete Geschwindigkeit 20 oder 30 km/h einzuhalten.
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Brigitte sagte am 24.08.2015, 15:52:
Schon länger ärgert mich, dass ein Radweg nach dem anderen angelegt wird aber diese dann doch nicht benützt werden. Darauf angesprochen warum der Radweg nicht benützt wird sondern am Gehsteig gefahren wird gibt es Antworten wie z.B.: Ich habe Angst am Radweg oder Na und ich fahre wo ich will oder gar keine Antwort oder irgend ein Schimpfwort. Es wurden am Stadtrand von Wien (21. Bezirk) so viele Radwege angelegt die fast keiner benützt und die hier teilweise ohnehin schmalen Gehsteige für den Fußgänger zur Gefahr werden wenn von hinten ein Radfahrer daher kommt und sich nicht einmal durch klingeln (die hat ja heute keiner mehr am Rad) bemerkbar macht. Ich wünsche mir, dass nicht nur eine Beauftragte für Fußgänger da ist sondern dass man mehr für die Sicherheit der Fußgänger unternimmt und eindeutig "NUR für Fußgänger" Wege kennzeichnet wo man ohne Furcht verletzt zu werden zu Fuß in und um die Stadt unterwegs sein kann.
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