Haltestellen im Straßenraum
Haltestellen von Öffentlichen Verkehrsmitteln können unterschiedlich gestaltet sein. Die barrierefreie Nutzbarkeit hängt davon ab, wie gut erreichbar sie sind und wie hoch die Verkehrssicherheit beim Betreten und Verlassen von Bus oder Straßenbahn.
Randhaltestellen
Die Fahrgäste müssen bei dieser Art von Haltestelle die Fahrbahn nicht betreten. Somit bieten sie größtmögliche Verkehrssicherheit beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs. Durch Gehsteigverbreiterungen, sogenannten Kaps, und Schutzinseln im Haltestellenbereich ist für Autofahrerinnen und Autofahrer das schnelle Vorbeifahren an der Haltestelle nicht möglich. Im Gegensatz dazu erzeugen Busbuchten eine ungünstige Situation beim Betreten und Verlassen des Fahrzeuges für Fahrgäste, da Autobusse die Randsteinkante nicht optimal anfahren können.
Inselhaltestellen
Fahrgäste müssen die Fahrbahn queren, um zur Haltestelle zu gelangen. Der baulich gestaltete Wartebereich für die Fahrgäste befindet sich zwischen den Fahrspuren in der Mitte der Straßen. Die freien Bewegungsflächen auf Inselhaltestellen sind meist beengt. Für RollstuhlnutzerInnen und Erwachsene mit Kinderwägen kann dies schwierig sein. Die Haltestelle wird meist über Schutzwege von Zu-Fuß-Gehenden erreicht. Steht ein Fahrzeug in der Haltestelle, dürfen Autofahrende nur vorsichtig und vorausschauend vorbeifahren. Absperrungen entlang einer Haltestelle dürfen von Zu- Fuß-Gehenden nicht überstiegen oder durchschlüpft werden.
Fahrbahnhaltestellen
Hier steigen die Fahrgäste direkt auf der Straße in den Bus oder die Straßenbahn ein. Autofahrende müssen hier vorsichtig und vorausschauend vorbei fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt es aufmerksam zu sein. Die Anhebung der Fahrbahn in einem solchen Haltestellenbereich dient dem barrierefreien Verlassen und Betreten des Fahrzeuges und der Sicherheit der Fahrgäste.