Scooter und Roller im Straßenverkehr

Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Stadtservice Wien oder in der Sag’s Wien-App. Wählen Sie bei der Meldung in der Sag’s Wien-App eine beliebige Kategorie aus.

Detailinfos zu Scootern und E-Rollern

Info: Wann sind Scooter widerrechtlich/falsch abgestellt? Für Leih-E-Scooter gibt es spezielle Regeln, die in der Stadt Wien durch eine entsprechende Verordnung geregelt sind.

Scooter-Modelle und Regelungen

Immer mehr Menschen sind mit Scootern und Rollern unterwegs. Bei Scootern unterscheidet man unterschiedliche Modelle.

Für die Fortbewegung mit muskelkraftbetriebenen Scootern und Elektro-Rollern gelten im Straßenverkehr unterschiedliche Regelungen.

Micro-Scooter (Trittroller, Tretroller)

Micro-Scooter sind muskelkraftbetriebene, 2-rädrige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen Trittbrett. Sie werden rechtlich als fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. nicht für die Fahrbahn geeignete Kleinfahrzeuge eingestuft.

Micro-Scooter. Foto: Mobilitätsagentur Wien/Stephan Doleschal

Micro-Scooter. Foto: Mobilitätsagentur Wien/Stephan Doleschal

Sie dürfen mit Micro-Scooter auf folgenden Verkehrsflächen fahren, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgängerinnen oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden:
• Gehweg oder Gehsteig
• Fußgängerinnen-Zone
• Wohn- oder Spielstraßen
• Begegnungszone (am Gehsteig)

Kinder dürfen ab dem 8. Geburtstag alleine mit Micro-Scootern im öffentlichen Verkehr unterwegs sein. Kinder unter 8 Jahren müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.

Elektro-Roller

Elektro-Roller oder E-Scooter haben eine Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt.

E-Scooter. Foto: Gearjunkie.com

E-Scooter. Foto: Gearjunkie.com

Für das Fahren mit Elektro-Rollern gelten die Regeln, die auch für das Nutzen von Fahrrädern gelten.

  • Verkehrsregeln und Tempolimits sind einzuhalten.
  • Das Fahren mit Elektro-Rollern auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
  • Die Elektro-Roller müssen – wie Fahrräder – mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem Rücklicht sowie Reflektoren beziehungsweise Rückstrahlern ausgestattet sein.
  • Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, dürfen im öffentlichen Verkehr außer in Wohnstraßen nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist.

Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt werden Elektro-Roller als Motorfahrräder (Mopeds) definiert. Um diese lenken zu dürfen, brauchen Sie einen Führerschein. Es gilt Helmpflicht.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

help.gv.at – Scooter

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) – Infos zu Scootern, Rollern, Skateboards etc.

Leih-Scooter

In Wien bieten mehrere Firmen Leih-Scooter zum Ausborgen an.

Beim Benutzen dieser müssen Verkehrsregeln und Tempolimits eingehalten werden, das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Zusätzlich gibt es eigenen Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge sowie für Sperr- und Langsamfahrzonen.

Für Leih-Scooter gelten gesonderte Regeln zum Abstellen.

  • Leih-E-Scooter müssen Sie vorrangig auf besonders gekennzeichneten Abstellflächen abstellen. Diese Flächen sind rot markiert und bieten Platz für 8 bis 10 Leih-E-Scooter. Im Umkreis von 100 Metern rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht erlaubt. Das gilt auch für das Abstellen in bestehenden Fahrradabstellanlagen in diesem Umkreis.

  • Parken am Gehsteig ist verboten.
  • In Grünflächen ist das Abstellen nicht erlaubt.
  • Besondere Vorsicht gilt zudem bei Blindenleitsystemen (Bodenmarkierungen). Hier dürfen Sie keine E-Scooter abstellen, da sie sonst für blinde beziehungsweise stark sehbehinderte Menschen das Gehen mit dem Blinden- beziehungsweise Pendelstock behindern.

Weiter Details zu Regelungen und das Nutzen von E-Scootern/Rollern in Wien finden Sie hier: E-Scooter – Regeln für das Fahren und Abstellen

 

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