Ein Fußgänger fährt mit einem Rollstuhlnutzer durch die Stadt. Foto von Sebastian Philipp

Temporäre Verkehrszeichen in die Parkspur stellen

Wenn es Baustellen gibt, ist es oft notwendig für diese Zeit Verkehrsschilder aufzustellen. Wie etwa ein Halteverbotsschild. Was temporär für Ordnung im Straßenverkehr sorgen soll, kann aber – wenn falsch aufgestellt – zu großen Behinderungen führen.

Temporäre Verkehrsschilder sollen so aufgestellt werden, dass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht behindert werden. Die Lösung: temporäre Verkehrsschilder sollen nicht auf den Gehsteig sondern in die Parkspur gestellt werden.

Illustration. Dargestellt wird der Unterschied, wenn ein temporäres Verkehrsschild auf dem Gehsteig bzw. in der Parkspur platziert wird. Steht es in der Parkspur ist das Vorbeigehen bzw. Vorbeikommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen weit besser möglich. Gezeichnet von: Bernhard Hruska

Gesetzliche Richtlinie

Seit 13. Jänner 2017 erlaubt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, dass temporäre Halteverbotsschilder in die Parkspur gestellt werden dürfen.

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 21.04.2017

Sichere Verkehrszeichen verwenden

Objekte der Baustelle die in den Bereich der Fußgängerinnen und Fußgänger ragen dürfen nicht spitz und scharfkantig sein. Zu-Fuß-Gehende können daran hängen bleiben und sich verletzen. Dies gilt auch für Tafeln und Schilder: dünne Bleche im Gehbereich können nicht gesehen werden und Schnittwunden verursachen. Deswegen sind Verkehrsschilder, wenn sie am Gehsteig stehen, mit dicken geschützten Rändern auszustatten. (RVS 03.02.12 Fußgängerverkehr Pkt. 3.3.3)

Illustration von Verkehrsschildern, die nicht scharfkantig sind. Illustriert von Bernhard Hruska

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Temporäre Verkehrszeichen in die Parkspur stellen (PDF)