Entwurf StVO-Novelle für Rad- und Fußverkehr in Begutachtung

Das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat am 29. April einen Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt. Diese setzt erstmals einen Schwerpunkt beim Zu-Fuß-Gehen mit dem Ziel, der aktiven Mobilität mehr Raum zu geben und diese auch sicherer zu machen.

Änderungen für den Fußverkehr betreffen das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden, Barrieren am Gehsteig und so genannte „Schulstraßen“.

Vorgeschlagen wird beispielsweise die Streichung der Vorschrift, dass Zu-Fuß-Gehende Fahrbahnen in „angemessener Eile“ zu überqueren haben. Diese aus den 60er Jahren stammende Formulierung erscheint nicht mehr zeitgemäß.

Sicherer werden soll beispielsweise das Ein- und Aussteigen bei Straßenbahnen. Das Vorbeifahren von KfZ an Straßenbahnen im Haltestellenbereich soll nicht mehr erlaubt sein.

Das Konzept der „Schulstraße“, ein temporäres Fahrverbot vor Schulen, wird in die StVO aufgenommen und erhält ein eigenes Verkehrszeichen. (Die Schulstraße wurde in Wien im Jahr 2018 nach einem Pilotversuch eingeführt.)

Weitere Punkte betreffen Wartezeiten an Fußgängerampeln, das Überragen von Gehsteigen durch abgestellte Kraftfahrzeuge, die Benützungspflicht von Schutzwegen und vieles mehr.

Den gesamten Entwurf kann man hier einsehen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00197/index.shtml

Die Begutachtungsfrist zu diesem Entwurf endet am 1. Juni 2022. Institutionen, Organisationen und Privatpersonen sind eingeladen, dazu Stellungnahmen abzugeben.