Foto: Gerd Götzenbrucker

Jeder 4. Fußgängerunfall in Wien auf einem Schutzweg.

458 Verletzte und drei Todesopfer. Das ist die Opferbilanz von Fußgängerinnen und Fußgängern, die im Vorjahr in Wien auf Schutzwegen angefahren wurden. Jeder 4. Fußgängerunfall passierte auf einem Schutzweg. Das zeigt eine aktuelle VCÖ-Analyse. Mehr Rücksicht und Schutz für die Schwächsten im Verkehr ist nötig, betont der VCÖ. Neben verstärkter Verkehrsberuhigung sind Fußgängerübergänge übersichtlich zu gestalten.

„Der Lenker eines Fahrzeuges darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann.“ Der Paragraph 9 der StVO ist eigentlich eindeutig. „Die Unfallstatistik zeigt leider, dass diese eindeutige Regelung zu häufig missachtet wird“, weist VCÖ-Sprecher Christian Gratzer auf eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria hin.

Im Schnitt wurde im Vorjahr in Wien alle 19 Stunden eine Fußgängerin oder ein Fußgänger auf einem Schutzweg von einem Fahrzeug angefahren. 458 Menschen wurden dabei verletzt, 76 davon schwer. Drei Menschen kamen bei Schutzwegunfällen ums Leben.

Das Umfeld von Schutzwegen sei so zu gestalten, dass Autofahrende eine gute Sicht auf Personen haben, die die Straßen überqueren möchten. Hier ist wichtig, dass auf Bundesebene das bestehende Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen von derzeit fünf auf mindestens zehn Meter erweitert wird, stellt der VCÖ fest. Aufgrund des SUV-Booms, der zunehmenden Anzahl von Pick-Ups und Lieferwägen parken immer häufiger hohe Fahrzeuge vor Schutzwegen und verstellen damit die Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Absicht haben, die Straße zu überqueren.

Wichtig sind auch Maßnahmen, die die Aufmerksamkeit der Lenkenden erhöhen, wie das etwa in Begegnungszonen der Fall ist. Ablenkende Werbeschilder im Umkreis von Schutzwegen sind zu entfernen und es sind verstärkte Maßnahmen gegen Handy am Steuer nötig. Wer mit dem Handy am Ohr telefoniert, reagiert etwa eine halbe Sekunde verspätet.

Ein weiterer Faktor, der bei Fußgängerunfällen über Leben und Tod entscheidet, ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Ein Pkw, der bei Tempo 30 einen Anhalteweg von elf Metern hat, hat bei Tempo 50 mit fast 24 Metern einen doppelt so langen Anhalteweg und nach elf Metern noch ein Tempo von 49 km/h. Wird ein Fußgänger mit diesem Tempo niedergefahren entspricht das einem Fall von fast zehn Meter Höhe. Es braucht daher mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit. Tempo 50 soll nur dort gelten, wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit zulässig ist.