StVO-Novelle bringt Verbesserungen fürs Zu-Fuß-Gehen

Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungssitzung am Mittwoch, 15.6.2022 die umfassende 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Mit der im Ministerrat abgesegneten Neufassung sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Zukünftig soll es fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen geben. Die Novelle der StVO soll am 1. Oktober in Kraft treten.

Die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von diesen Öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.

Die Einrichtung von Schulstraßen in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden wird den Behörden zukünftig via Verordnung ermöglicht. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, der Fahrzeugverkehr verboten. Ausgenommen vom Fahrverbot sind laut Entwurf der Fahrradverkehr, Krankentransporte und Schülertransporte. Erlaubt ist die Befahrung u. a. auch mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr; auch „Öffis“ und Anrainerverkehr sind gestattet.