Ein Rollstuhlnutzer fährt durch einen Park in Wien. Foto von Ernst Grünwald

Barrierefreiheit bedeutet, dass der öffentliche Raum so gestaltet ist, dass er auch von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Wir alle sind irgendwann einmal in unserer Mobilität eingeschränkt. Etwa wenn wir schweren Gepäckstücke transportieren, wenn wir einen Kinderwagen schieben oder aufgrund einer Gehbehinderung.

Viele kleine Maßnahmen erhöhen die Nutzbarkeit des Öffentlichen Raumes. Vor allem Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität haben damit die Möglichkeit, in der Stadt unterwegs zu sein. Die Stadt Wien achtet zum Beispiel darauf, dass Gehsteigkanten an Übergängen nicht zu hoch sind. Taktile Bodenleitsysteme bieten blinden Menschen Orientierung.

Diese Maßnahmen, die eine Nutzung des Öffentlichen Raums für alle ermöglichen, sind auch rechtlich abgesichert. Eine Broschüre des Klimaschutzministeriums beschreibt nicht nur die rechtliche Basis sondern stellt auch Institutionen vor, die sich für eine barrierefreie Gestaltung einsetzen. Hier finden Sie die Broschüre „Barrierefreiheit und Verkehr – Rechtsgrundlagen und Institutionen“ als pdf zum Download.

Fußgängerampeln mit Akustiksignal

Die blauen oder gelben Kästchen an der Ampel ohne Aufschrift „Bitte drücken“ oder Hand-Symbol sind Blinden-Akustik-Systeme. Diese dienen dazu, dass blinde Personen hören, wenn eine Ampel grün wird. Hier bitte die Knöpfe (insbesondere auf der Unterseite des Kästchens) nicht drücken.

Derzeit sind etwa 73 Prozent aller Ampelanlagen mit Zusatzeinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet. Neben akustischen Signalen unterstützen tastbare Schilder und Bodenrillen beim sicheren Überqueren der Straße. Hier finden Sie Detailinfos zu Ampeln mit akustischen Hilfen

Ampelschaltungen

Viele Menschen kennen das Gefühl von Stress an der Fußgängerampel, wenn diese auf Rot umspringt, während man sich noch in Mitte der Fahrbahn befindet. Vor allem für Menschen mit Gehbehinderungen ist diese Situation häufig unangenehm. Personen, die sehr langsam gehen, sollten daher ihren Weg über die Fahrbahn mit Beginn der Grünphase starten. Die sogenannte Räumphase ist die Zeit nach dem Grünblinken. Sie dient den Fußgängerinnen und Fußgängern dazu, die Kreuzung in Ruhe zu verlassen. Es besteht daher kein Grund zur Hektik, wenn die Ampel grün blinkt oder auf Rot umspringt. Räumphase ist LEO

rauemphase ist leo_grafik

Haltestellen

Haltestellen von Busen, Straßenbahnen oder U-Bahnen können unterschiedlich gestaltet sein. Die barrierefreie Nutzbarkeit hängt davon ab, wie gut erreichbar sie sind und wie hoch die Verkehrssicherheit beim Betreten und Verlassen der Öffentlichen Verkehrsmittel ist.
Alles zu Haltestellen und Barrierefreiheit

Taktiles Blindenleitsystem

Taktile Bodenleitlinien sind ein wichtiges Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen, um sich im öffentlichen Raum zurechtzufinden.

52,8 km
Blindenleitsystem gibt es in Wien
50 cm
links und rechts von taktilen Leitlinien darf nichts abgestellt werden
0,3 Millionen
Menschen in Österreich haben eine Sehbeeinträchtigung
Was sind taktile Leitlinien genau? Hier finden Sie die Details

Temporäre Verkehrszeichen? In die Parkspur!

Wenn es Baustellen gibt, ist es oft notwendig für diese Zeit Verkehrsschilder aufzustellen. Wie etwa ein Halteverbotsschild. Was temporär für Ordnung im Straßenverkehr sorgen soll, kann aber - wenn falsch aufgestellt - zu großen Behinderungen führen.
Mehr Infos

Sichere Baustellen

Eine Baustelle ist dann sicher abgesichert, wenn sie es für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist. Normen zur Mindestbreite von Gehsteigen und zur Art der Absperrvorrichtungen regeln, dass auch blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer:innen Baustellen gut passieren können. Hier finden Sie Details zu den Normen für sichere Baustellen und eine Informationsbroschüre.

 

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